AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Leib Hausverwaltungen GmbH
§ 1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Tätigkeiten der Leib Hausverwaltungen GmbH im Bereich der Wohnungseigentumsverwaltung, Mietverwaltung sowie sonstiger verwaltungsnaher Dienstleistungen.
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Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
§ 2 Vertragsgrundlagen
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Maßgeblich sind der jeweilige Verwaltervertrag, diese AGB sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
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Diese AGB gelten auch für zukünftige Vertragsverhältnisse, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
§ 3 Fälligkeit von Zahlungen
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Hausgelder, Mieten, Nachzahlungen aus Abrechnungen sowie sonstige Forderungen der Leib Hausverwaltungen GmbH sind zu den jeweils festgelegten Fälligkeitsterminen ohne Abzug zu leisten.
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Die Fälligkeit ergibt sich aus dem Verwaltervertrag, Wirtschaftsplan, Beschluss, Mietvertrag oder einer sonstigen Zahlungsaufforderung.
§ 4 Zahlungsverzug und Mahngebühren
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Gerät ein Zahlungspflichtiger nach Fälligkeit in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 286 ff. BGB.
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Für jede berechtigte Mahnung sind wir berechtigt, eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 7,50 € zu erheben, soweit diese den tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand abbildet.
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Die Mahngebühren staffeln sich wie folgt:
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1. Mahnung: 7,50 €
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2. Mahnung: zusätzlich 7,50 €
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Letzte Mahnung: zusätzlich 7,50 €
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Dem Zahlungspflichtigen bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Rücklastschriften
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Wird eine von uns eingezogene SEPA-Lastschrift (z. B. Hausgeld, Miete, Nachzahlung) aus vom Zahlungspflichtigen zu vertretenden Gründen nicht eingelöst, sind wir berechtigt,
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die tatsächlich von der Bank berechneten Rücklastschriftkosten sowie
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eine angemessene Bearbeitungspauschale gemäß § 4 dieser AGB
weiterzuberechnen.
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Auch hier bleibt der Nachweis geringerer tatsächlicher Kosten vorbehalten.
§ 6 Verzugszinsen
Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
§ 7 Inkassoverfahren
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Erfolgt auch nach der letzten Mahnung kein Zahlungseingang, sind wir berechtigt, die Forderung an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zu übergeben.
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Die hierdurch entstehenden Kosten sind vom Zahlungspflichtigen zu tragen, soweit sie nach den gesetzlichen Vorschriften als Verzugsschaden erstattungsfähig sind.
§ 8 Keine Verrechnung mit Guthaben
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Offene Hausgeld- oder Mietforderungen werden nicht automatisch mit etwaigen Guthaben aus Jahres- oder Betriebskostenabrechnungen verrechnet.
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Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 9 Haftung
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Die Leib Hausverwaltungen GmbH haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
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Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf unserer Website zu entnehmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
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Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Leib Hausverwaltungen GmbH.