E-MOBILITÄT/WALLBOX
Anspruch auf Ladestation / Wallbox: Neues WEG Recht
Der Einbau einer privaten Ladestation für Elektrofahrzeuge in Mehrfamilienhäusern wird erleichtert. Das ermöglicht die Reform des WEG Rechts, die am 01.12.2020 in Kraft tritt.
Bisher wurde die Anschaffung einer Wallbox als bauliche Veränderung gesehen. Dies bedeutet, dass alle Eigentümer zustimmen müssen, bevor eine solche Ladestation eingebaut werden durfte. Für Mieter und Eigentümer war es fast unmöglich, einen Stromanschluss für ihr E-Auto in der Tiefgarage zu bekommen.
Durch die Gesetzesreform zur Förderung der E-Mobilität gibt es folgende Änderung:
Jeder Wohnungseigentümer kann den Einbau einer Ladevorrichtung in der Tiefgarage oder an einem Parkplatz auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen. Die WEG kann nur noch über die Ausführung der Baumaßnahme bestimmen. Im Gegenzug muss der Anspruchsteller selbstverständlich alle dafür anfallenden Kosten (z.B. Einbau und Wartung der Ladestation) tragen.
Wie gehe ich vor, wenn ich als Eigentümer eine Ladestation installieren möchte?
Nach Auswahl einer geeigneten Ladelösung sowie Klärung der Installation durch einen Elektrofachbetrieb muss ein entsprechender Beschlussantrag zur nächsten Eigentümerversammlung über das Vorhaben gestellt werden. Die WEG kann diesen Wunsch auf Errichtung einer Wallbox zwar nicht ablehnen, hat aber ein Recht auf Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Lademöglichkeit.
HINWEIS:
Der Beschlussantrag muss aufgrund gesetzlicher Einladungsfristen bei der Leib Hausverwaltung rechtzeitig, in der Regel mindestens sechs Wochen vor dem Termin der Versammlung gestellt werden.
Benötigte Unterlagen für den Einbau einer Wallbox durch den Eigentümer:
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Schriftliche Bestätigung durch einen Elektrofachbetrieb über die Machbarkeit des Bauvorhabens
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Schriftliche Genehmigung durch den Netzbetreiber bzw. den Stadtwerken inkl. Nachweis, dass das vorhandene Stromnetz ausreichend Kapazität für die neuen Anforderungen zur Verfügung stellen kann.
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Nachweis der versicherungsrechtlichen Unbedenklichkeit (Gefahrenerhöhung, etc.)
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Nachweis Nachweis der brandschutzrechtlichen- und technischen Vorschriften
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Schriftlicher Beschlussantrag für die bevorstehende Eigentümerversammlung an die Leib Hausverwaltung in Coburg
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Die Unterlagen können Sie uns gerne per Email zukommen lassen
Disclaimer: Dies ist eine allgemeine Information nebst Handlungsempfehlung für Eigentümer: Eine konkrete Rechtsberatung ist damit ebenso wenig verbunden wie eine Zusage der Leib Hausverwaltung in Coburg, dass Sie eine Wallbox wie gewünscht installieren dürfen!