WEG-VERWALTUNG
Hausverwaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften
Im Rahmen der Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) führen wir für die Wohnungseigentümergemeinschaft eine fachkompetente und ordnungsgemäße Betreuung auf Basis der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der § 27 u. § 28 WEG sowie der jeweiligen Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung und der gefassten Beschlüsse der Eigentümerversammlung durch.
Unsere Grundleistungen beinhalten selbstverständlich alle Aufgaben und Pflichten gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aus den Bereichen der kaufmännischen, technischen, finanziellen und juristischen Hausverwaltung.
Unser Verwaltungsservice umfasst unter anderem:
-
einen festen Objektbetreuer für jede Wohnanlage, der mit den individuellen Gegebenheiten vor Ort vertraut ist
-
regelmäßige Objektbegehungen und Abstimmungsgespräche mit dem Verwaltungsbeirat
-
transparente, zuverlässige und möglichst preisgünstige Vergabe der Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
-
Überwachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, gegebenenfalls mit Unterstützung von Sachverständigen und juristischem Beistand
-
Überwachung der laufenden Vorauszahlungen gemäß dem Wirtschaftsplan
-
konsequentes Mahnwesen
-
pünktliche und ordnungsgemäße Erstellung der Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftspläne mit eigener, dem neuesten Stand der Technik entsprechender Software
-
Berücksichtigung der mietrechtlichen Voraussetzungen bei Erstellung der Hausgeldabrechnungen, so dass die Eigentümer in die Lage versetzt werden, auch gegenüber Ihren Mietern problemlos abzurechnen
-
zinsgünstige Anlage der Instandhaltungsrücklagen auf separaten Treuhandkonten
-
sachgerechte Leitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen und anschließend kurzfristige Übermittlung des Protokolls an alle Eigentümer
-
prompte Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung und Überwachung der Hausordnung
Unsere Leistungen im Detail:
-
Erstellung der Jahresabrechnung und Vorlage zur Belegprüfung
-
direkter Zugriff auf aktuelle Daten über passwortgeschützten Login auf unserer Homepage
-
Prüfung der bestehenden Verträge bei Objektübernahme
-
Aufstellung zu „haushaltsnahen Dienstleistungen“ (§ 35a EStG)
-
24-Stunden-Notfallnummer
-
jährlich Begehung des Gemeinschaftseigentums
-
Mitgliedschaft im Immobilienverband Deutschland (IVD)
-
Nachweis einer Vermögenschadenshaftpflichtversicherung